Dorferneuerung Niederhausen
Die Teilnehmergemeinschaft
Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet bilden eine Teilnehmergemeinschaft. Diese ist eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht für die Dauer des Verfahrens.
Die Teilnehmergemeinschaft hat eigene Aufgaben und übertragene staatliche Aufgaben. Im eigenen Aufgabenbereich handelt sie im Rahmen der Gesetze nach eigenem Ermessen. Im übertragenen Aufgabenbereich ist sie ein Vollzugsorgan der staatlichen Verwaltung und an Weisungen gebunden.
Eigene Aufgaben sind die Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen in Flur und Dorf (zum Beispiel Straßen, Wege, Gewässer, Plätze) soweit es der Zweck der Neuordnung erfordert und die Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Naturschutz. Ferner gehört die Unterhaltung der im Verfahren erstellten Anlagen bis zur Übergabe an den Unterhaltspflichtigen dazu. Die Teilnehmergemeinschaft muss auch die zu leistenden Beiträge (Geld- und Sachleistungen) festsetzen und aufbringen.
Übertragene Aufgaben sind zum Beispiel Aufstellung von Plänen nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes, Feststellungen zu Grundstücken, Bestimmungen über Beiträge der Teilnehmer.
Organe der Teilnehmergemeinschaft sind
- Teilnehmerversammlung
- Vorstand
Die Teilnehmerversammlung
Die Teilnehmerversammlung
- wählt die Mitglieder des Vorstands und ihre Stellvertreter,
- kann vom Vorstand Auskunft über seine Tätigkeit verlangen,
- kann zu Fragen Stellung nehmen, zu denen der Vorstand zu hören ist,
- kann eine Satzung über die Befugnisse der Teilnehmerversammlung und das Verfahren bei Wahlen beschließen.
Sitz und Stimme haben die Teilnehmer des Verfahrens (siehe Teilnehmergemeinschaft).
Der Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung an die Weisungen des Amts für Ländliche Entwicklung gebunden.
Der Vorsitzende ist ein Beamter des Amtes für Ländliche Entwicklung. Dem Vorstand gehören außerdem fünf Mitglieder für Niederhausen und zwei Mitglieder für Mienbach an. Als Vertreter der Marktgemeinde Reisbach gehört im Bürgermeister Sepp Steinberger an.
Die Amtsperiode dauert sechs Jahre.
Die Sitzungen des Vorstands finden üblicherweise im Rathaus Reisbach statt. Grundsätzlich sind die Sitzungen öffentlich (ähnliche Regelung wie bei Gemeinderatssitzungen). Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Sitzungen werden ortsüblich bekannt gemacht, das heißt es werden Aushänge in den Schaukäsen am Rathaus und am Dorfplatz Niederhausen angebracht. Darüber hinaus informiert der Vorstand über Sitzungen in der örtlichen Presse und auf dieser Internetseite (Veranstaltungen).
Zusammensetzung des Vorstands (Wahl der Teilnehmerversammlung am 11.03.2010):
Vorsitzender |
TOI Anton Mittermeier, Amt für Ländliche Entwicklung |
Markt Reisbach |
Sepp Steinberger, 1. Bürgermeister |
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Mitglied |
Vertretung |
Niederhausener Mitglieder |
Josef Brunner |
Willi Denz |
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Helmut Ettengruber |
Josef Grasberger |
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Franz Xaver Schied |
Marlene Schuder |
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Bernhard Schömaier |
Sylvia Büngener |
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Harald Schönmaier |
Günter Gedweg |
Mienbacher Mitglieder |
Gerhard Aigner |
Thomas Sichart |
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Alfons Weidinger |
Xaver Salzberger |
Zum Örtlich Beauftragten wurde Harald Schönmaier bestellt. Pflanz- und Wegebaumeister ist Josef Brunner.
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